
Erholungsgelände Ambach am Starnberger See

Erholungsgelände Ambach am Starnberger See
Erholungsgelände Ambach am Starnberger See
Das Erholungsgelände Ambach des Vereins zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V. wurde 1973 eröffnet.
Das Erholungsgelände Ambach liegt im Ortsteil Holzhausen der Gemeinde Münsing im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Es ist Bestandteil des 37 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Ostufer Starnberger See bei Münsing“.
Am Gelände stehen u.a. zur Verfügung:
- 14,1 Hektar Liegewiese entlang 2,5 km Seeufer
- 4,2 km angelegte Spazierwege
- Tischtennisplatten
- eine öffentliche Bootseinlassstelle ausschließlich für kleine Segelboote bis 100 kg Leergewicht beim Buchscharner Seewirt
- ein behindertengerechter Einstieg in den See (Rampe mit Geländer) im Nordteil
- eine ganzjährig bewirtschaftete Gaststätte mit Biergarten
- 2.640 Parkplätze - bitte nutze ausschließlich die ausgewiesenen Parkplätze und halte die Zufahrtstraße für Rettungsfahrzeuge unbedingt frei.
Das Erholungsgelände wird vom Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen unterhalten. Mit der Aufsicht und Betreuung des Gebietes und der Parkplätze sind der Maschinenring Wolfratshausen u.U. und ein Sicherheitsdienst beauftragt. An der Wasserwachtstation am Schwaiblbach leisten Mitglieder der Wasserwacht Wolfratshausen ehrenamtlichen Dienst.
Für die Benutzung des Erholungsgeländes hat der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine Satzung erlassen.
Beachte bitte insbesondere folgende Punkte aus dieser Satzung:
Die Benutzung des Erholungsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. | |
Die Besucher sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Reinlichkeit im Erholungsgelände gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt. | |
Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. | |
Bitte habe Verständnis, dass der Steg an der Rettungsstation „Schwaiblbach“ während der Wachzeiten in erster Linie der Wasserwacht zur Verfügung steht und zu Einsatzzwecken notfalls auch ganz für die Allgemeinheit gesperrt werden kann. | |
Bitte benutze die Abfalleimer und entsorge DeineAbfälle/ Müll ordnungsgemäß. | |
Verboten ist nach der Benutzungssatzung insbesondere: | |
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| Feuer zu machen bzw. zu grillen | |
| zu übernachten, zu zelten und Wohnwagen aufzustellen | |
| andere Besucher durch lautes Abspielen von Musik oder durch sonstigen Lärm zu belästigen | |
| während der Badesaison (15. Mai - 15. September) zu kiten | |
| die Benutzung von ferngesteuerten Geräten (wie z.B. Drohnen, Schiffe, Autos, Flugzeuge) | |
| Hunde während der Badesaison (15. Mai bis 15. September) mitzubringen. Von 16.9. - 14.5. besteht Leinenpflicht für Hunde! | |





