Blick auf das Bergpanorama vom Starnberger See aus, © Archiv Tölzer Land Tourismus|Johanna Kirschenhofer
Das Ostufer des Starnberger Sees
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Das Ostufer des Starnberger Sees

Der Starnberger See entstand während der Würmeiszeit durch den Isar-Loisach-Gletscher.

Er ist der fünftgrößte See Deutschlands und durch die imposante Alpenkulisse ein beliebtes Bade- und Ausflugsziel.

Parallel zum Seeufer erstreckt sich im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen das Landschaftsschutzgebiet „Am Ostufer Starnberger See“, das sowohl bebaute, als auch unverbaute Landschaften aufweist und für seinen naturnahen Baumbestand bekannt ist.

Bei Wanderungen oder Radltouren entlang des Ostufers hat man nicht nur einen schönen Blick über den See zu den Alpen; die Straße wird auch von zahlreichen stattlichen Villen gesäumt, die teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammen. Auf dem Weg von St. Heinrich nach Münsing gelangt man nach wenigen Kilometern zum Erholungsgebiet Ambach mit Bademöglichkeit. Entlang des Weges befinden sich verschiedene Einkehrmöglichkeiten.

Seit 1976 ist der See mithilfe der Ramsar- Konvention als „Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung“ deklariert worden. Im Starnberger See überwintern und rasten während der Herbst- und Wintermonate  zwischen  20.000 bis 25.000 Wasservögel.

Auch im Sommer dient der See als Nahrungshabitat für unzählige Vögel. Die Uferbereiche sind wichtige Brutgebiete für verschiedene Vogelarten wie Blässhuhn, Gänsesäger, Haubentaucher, Teichhuhn und unterschiedliche Entenarten. Als besonderes Highlight brüten auch Flussseeschwalben und Lachmöwen auf eigens errichteten Flößen auf dem Starnberger See.

Die Bucht von St. Heinrich mit seinen ausgeprägten Schilfflächen ist als Landschaftsbestandteil geschützt (Gebiet mit Betretungs-, Bootfahr- und Badeverbot!). Dort brütet unter anderem der seltene Drosselrohrsänger, die größte in Deutschland vorkommende Rohrsängerart.

Kurz vor der südlichen Landkreisgrenze bei St. Heinrich besteht das Gebiet vorwiegend aus Auwald, Bruchwald, Verlandungsröhricht und Uferzone. Hier ist der einzige Wuchsort in Bayern für das „Bodensee-Vergissmeinnicht“ ist. Das Gebiet kann von der Seestraße aus eingesehen werden. Hier besteht ein Wegegebot.

Im See lebt eine weitere seltene Spezies: die in Bayern nur in drei Voralpengewässern heimische Fischart, die Mairenke.

An der nördlichen Seestraße liegt das 2,6 ha große Naturschutzgebiet „Am Ostufer Starnberger See“. Das Wellenschlagufer des Starnberger Sees zwischen Allmannshausen und Ammerland in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen und Starnberg zeichnet sich durch die Vielfalt der Vegetationstypen trockener Kalkbuchenwald, Schneeheidekiefernwald, Kalkflachquellmoor, Verlandungsröhricht und Strandlings-Flachwasserrasen aus. Um das naturnahe Seeufer mit seiner ursprünglichen, gut erhaltenen Vegetationszonierung und den besonderen Quellaustrittsfluren an der Moränenflanke, mit ihren typischen und seltenen Lebensgemeinschaften, sowie die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten nachhaltig zu sichern bzw. den Bestand an seltenen Arten zu fördern, gelten hier besonders strenge Verhaltensregeln. Hier gilt u.a. ein Bade- und Wassersportverbot sowie Übernachtungsverbot).


Naturschutz bginnt mit Dir: Bitte leiste auch Du Deinen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt der einzigartigen Landschaft mit ihren besonderen Pflanzen und Tieren am Starnberger See und beachte die Schutzbestimmungen:

Bitte mache wegen der Waldbrandgefahr in der Natur kein offenes Feuer, grille nicht, zünde keine Shishas und werfe Zigarettenkippen nicht weg

Kein offenes Feuer machen. Nicht grillen.

Im Landschafts- bzw. Naturschutzgebiet Ostufer Starnberger See ist es  streng verboten, in der freien Natur ein Feuer jeglicher Art zu entfachen und zu betreiben. Dazu zählen neben Lagerfeuer auch Grillen, Gaskocher und Shishas. Bitte nutze ggf. ausschließlich die ausgewiesenen Grillplätze im Erholungsgelände Ambach.
Übrigens: Wenn Du anderswo ein Feuer machen willst, brauchst zudem du immer die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Die Gefahr von Wald- oder Flächenbränden ist vor allem in trockenen (Sommer-)Monaten besonders hoch!

Nicht zelten, campieren und übernachten.

Zelten, Campen und Übernachten in der freien Natur unterliegt verschiedenen Beschränkungen und ist nicht überall zulässig. In Natur- und Landschaftschutzgebieten z.B. ist es nicht gestattet zu Campen oder zu Zelten. Darüberhinaus bedarf es immer der Zustimmung des Grundeigentümers.
Bitte nutze die Campingplatzangebote in Münsing am Starnberger See.

Keinen Müll liegen lassen.

Bitte nimm Deine Abfälle wieder nach Hause - sie sind keine Zier für die Natur. Im Erholungsgelände Ambach kannst Du ggf. die bereitgestellten Abfallbehälter nutzen. Übrigens: auch Bioabfall wie die Bananenschale oder der Apfelbutzen, der von Deiner Brotzeit oder dem Picknick am See übrig bleibt, hat nichts in der Natur verloren. Eine Bananenschale verrottet in unseren Breitengraden z.B. erst in 5 Jahren!

Keinen Lärm machen - Verhalte Dich ruhig.

Zum Schutz der Wildtiere verzichte auf Lärm und laute Musik. Auch Deine Mitmenschen (;-) verzichten gerne auf Ruhestörungen.

Keine Hunde frei und unbeaufsichtigt laufen lassen.

Bitte leine Deinen Hund - insbesondere in Schutzgebieten bzw. im Wald - an, damit Dein Hund nicht Wildtiere aufstöbert oder diesen nachstellt oder gar tötet. Besonders gefährdet sind im Frühjahr/Frühsommer z.B. brütende Wasservögel an Uferzonen von Seen, Flüssen und Weihern, Wiesenbrüter oder auch Rehkitze in Feldern und Wiesen.
Nimm bitte  z.B. in besonders stark besucherfrequentierten Gebieten auch Rücksicht auf andere Naturgenießer. Die an  Spazier- und Wanderwegen gelegenen Wiesen dienen den hiesigen Landwirten zur Futtermittelgewinnung für Rinder, halte diese zum Schutz der Kühe frei von Hundekot. Beseitige  Hundekot bitte in den oft bereitgestellten Kotbeuteln in den Hundetoiletten oder entsorge diese ordnungsgemäß im Restmüll. Weitere Infos für Hundehalter.

Keine Pflanzen pflücken oder ausgraben.

Freue Dich über die Blütenpracht der Natur, aber bitte nimm' sie nicht mit. So können sich auch andere daran freuen! Gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz dürfen Blumen zwar grundsätzlich in kleinen Mengen für den privaten Gebrauch (sog. "Handstrauß-Regel") gepflückt werden, aber bitte lass' Blumen und Pflanzen am besten an ihrem Standort - sie sind Teil eines komplexen Ökosystems - und bis Du die Blumen bis nach Hause transportiert hast, sind sie womöglich schon welk. Das wäre schade!
Geschützte Pflanzen dürfen nie gepflückt oder gar ausgegraben werden. Auch das Entnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen ist in ausgewiesenenen Schutzgebieten verboten.

Nicht außerhalb von Parkplätzen parken.

Bitte parke vorschriftsmäßig. Nutze nur ausgewiesene Parkplätze.
Schon alles voll? Nutze ggf. andere Parkplätze oder ausgewiesene Ausweichparkplätze, auch wenn Du etwas weiter laufen musst. Zur Sicherheit aller: Bitte denke daran, dass Rettungsfahrzeuge jederzeit passieren können müssen!

Nicht abseits der Wege gehen oder radeln.

Bitte nutze das gut ausgebaute Rad- und Wanderwegenetz in der Region. Wer die Wege verlässt, schadet der Vegetation und stört Wildtiere in ihren ohnehin immer weniger werdenden Rückzugsgebieten. Bitte denke auch daran, dass landwirtschaftliches Grünland vom Frühjahr bis zum Herbst nur auf vorhandenen Wegen betreten werden darf.
Bitte nicht wildbieseln oder k...

Die Natur nicht als Toilette nutzen.

Ein ganz natürliches Bedürfnis, klar! Bitte benutze daher unbedingt ein WC-Häuschen oder eine öffentlich zugängliche Toilette. Am Starnberger See findest Du im Erholungsgelände mehrere Toilettenhäuschen.
Fäkalien haben in der Natur nichts zu suchen. Für uns Menschen ist es schlicht unappetitlich. Aber es bilden sich dort auch jede Menge Keime, die Tiere aufnehmen und weiterverbreiten könnten - Stichwort Fliegen. Pflanzen vertragen  diese Art der "intensiven Düngung" nicht!
Und wenn es mal gar nicht anders geht und sehr dringend ist? Dann bitte suche Dir für Dein "Geschäft" einen Platz abseits der Wege und Rastplätze. Lasse kein Toilettenpapier/Papiertaschentücher zurück, denn diese "markieren" aufgrund der langen Verrottungszeit für die nächsten 5 Jahre den Platz für Deine Notdurft.  Packe etwaiges Klopapier in einen Müllbeutel, den Du anschließend zu Hause im Restmüll entsorgen kannst.

 

Die Vogelschutzgebiete sind mit dem NATURA 2000-Logo gekennzeichnet. Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten.

Natura 2000-Schutzgebiet

Vogelschutzgebiet + Fauna-Flora-Habitat

Das Ostufer des Starnberger Sees bei Münsing ist ein außergewöhnliches Vogelschutzgebiet mit seltenen Tieren und Pflanzen. Bitte schütze diesen  Lebensraum und halte die Schutzbestimmungen ein.

 

Tourentipps/ Ausflugsziele