11 verbindliche Regeln in der Natur
Raus in die Natur - Kraft tanken, Spaß haben, sich auspowern oder ganz einfach erholen & entspannen, die frische Luft und den Ausblick genießen.
Das Tölzer Land ist ein b'sondres Fleckerl Erde - Damit das so bleibt, sind wir alle gefragt!
Naturschutz beginnt mit Dir:
Nicht abseits der Wege gehen oder radeln. | |
Bitte nutze das gut ausgebaute Rad- und Wanderwegenetz in der Region. Wer die Wege verlässt, schadet der Vegetation und stört Wildtiere in ihren ohnehin immer weniger werdenden Rückzugsgebieten. Bitte denke auch daran, dass landwirtschaftliches Grünland vom Frühjahr bis zum Herbst nur auf vorhandenen Wegen betreten werden darf. | |
Keinen Müll liegen lassen. | |
Bitte nimm Deine Abfälle wieder nach Hause - sie sind keine Zier für die Natur. Auch Bioabfall wie die Bananenschale oder der Apfelbutzen, der von Deiner Brotzeit übrig bleibt, hat nichts in der Natur verloren. Eine Bananenschale verrottet in unseren Breitengraden z.B. erst in 5 Jahren! | |
Die Natur nicht als Toilette nutzen. | |
Ein ganz natürliches Bedürfnis, klar! Bitte benutze daher unbedingt ein WC-Häuschen oder eine öffentlich zugängliche Toilette. Fäkalien haben in der Natur nichts zu suchen. Für uns Menschen ist es schlicht unappetitlich. Aber es bilden sich dort auch jede Menge Keime, die Tiere aufnehmen und weiterverbreiten könnten - Stichwort Fliegen. Pflanzen vertragen diese Art der "intensiven Düngung" nicht! Und wenn es mal gar nicht anders geht und sehr dringend ist? Dann bitte suche Dir für Dein "Geschäft" einen Platz abseits der Wege und Rastplätze. Lasse kein Toilettenpapier/Papiertaschentücher zurück, denn diese "markieren" aufgrund der langen Verrottungszeit für die nächsten 5 Jahre den Platz für Deine Notdurft. Packe etwaiges Klopapier in einen Müllbeutel, den Du anschließend zu Hause im Restmüll entsorgen kannst. | |
Keine Pflanzen pflücken oder ausgraben. | |
Freue Dich über die Blütenpracht der Natur, aber bitte nimm' sie nicht mit. So können sich auch andere daran freuen! Gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz dürfen Blumen zwar grundsätzlich in kleinen Mengen für den privaten Gebrauch (sog. "Handstrauß-Regel") gepflückt werden, aber bitte lass' Blumen und Pflanzen am besten an ihrem Standort - sie sind Teil eines komplexen Ökosystems - und bis Du die Blumen bis nach Hause transportiert hast, sind sie womöglich schon welk. Das wäre schade! Geschützte Pflanzen dürfen nie gepflückt oder gar ausgegraben werden. Auch das Entnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen ist in ausgewiesenenen Schutzgebieten verboten. | |
Nicht außerhalb von Parkplätzen parken. | |
Bitte parke vorschriftsmäßig. Nutze nur ausgewiesene Parkplätze. Schon alles voll? Nutze ggf. andere Parkplätze oder ausgewiesene Ausweichparkplätze, auch wenn Du etwas weiter laufen musst. | |
Keine Hunde frei und unbeaufsichtigt laufen lassen. | |
Bitte leine Deinen Hund - insbesondere in Schutzgebieten bzw. im Wald - an, damit Dein Hund nicht Wildtiere aufstöbert oder diesen nachstellt oder gar tötet. Besonders gefährdet sind im Frühjahr/Frühsommer z.B. brütende Wasservögel an Uferzonen von Seen, Flüssen und Weihern, Wiesenbrüter oder auch Rehkitze in Feldern und Wiesen. Nimm bitte z.B. in besonders stark besucherfrequentierten Gebieten auch Rücksicht auf andere Naturgenießer. Die an Spazier- und Wanderwegen gelegenen Wiesen dienen den hiesigen Landwirten zur Futtermittelgewinnung für Rinder, halte diese zum Schutz der Kühe frei von Hundekot. Beseitige Hundekot bitte in den oft bereitgestellten Kotbeuteln in den Hundetoiletten oder entsorge diese ordnungsgemäß im Restmüll. Weitere Infos für Hundehalter. | |
In ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, FFH- (Natura2000) und Vogelschutz (SPA)-Gebieten und in Waldnähe gelten weitere Regeln. Bitte beachte die entsprechenden Hinweise und örtliche Betretungsverbote (z.B. Vogelbrutbereiche, Wildfütterungen): | |
Keine Drohnen, Drachen und Modellflugzeuge fliegen lassen. | |
Vor allem in bestimmten Schutz- und Schongebieten dürfen die Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden (§ 39 BNatSchG). Etwaige "Fluggeräte" können die Tiere bei der Brut oder Aufzucht ihrer Jungen stören, da sie als Feind angesehen werden. | |
Am Fluss, am See, auf dem Berg und im Wald nicht zelten, campen und übernachten. | |
Zelten, Campen und Übernachten in der freien Natur unterliegt verschiedenen Beschränkungen und ist nicht überall zulässig. In Natur- und Landschaftschutzgebieten z.B. ist es nicht gestattet zu Campen oder zu Zelten. Darüberhinaus bedarf es immer der Zustimmung des Grundeigentümers. | |
Kein offenes Feuer machen (Grill, Lagerfeuer, Shisha, Gaskocher, Rauchen, etc.). | |
In vielen Bereichen der freien Natur ist es nicht gestattet, ein Feuer jeglicher Art zu entfachen und zu betreiben, beispielsweise in Natur- und Landschaftschutzgebieten oder in einem geringeren Abstand als 100 m zu Wald. Wenn Du anderswo ein Feuer machen willst, brauchst du immer die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Die Gefahr von Wald- oder Flächenbränden ist vor allem in trockenen (Sommer-)Monaten besonders hoch! | |
Verhalte Dich ruhig und mache keinen Lärm. | |
Zum Schutz der Wildtiere verzichte auf Lärm und laute Musik. Auch Deine Mitmenschen (;-) verzichten gerne auf Ruhestörungen. | |
Keine Foto- oder Filmaufnahmen machen. | |
Vor allem für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen in der freien Natur gelten bestimmte Richtlinien, die Du beachten solltest. So ist eine gewerbliche Nutzung des Naturschutzgebietes grundsätzlich verboten und bedarf immer einer Gestattung der Naturschutzbehörde (Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen). In erster Linie dürfen die Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden (§ 39 BNatSchG). Auskunft zu den Standorten von Lebensstätten erteilt die Untere Naturschutzbehörde. Bitte erkundige Dich beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. |
Woher Du weißt, ob Du Dich in einem Schutz- bzw. Schongebiet befindest?
Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Schongebiete sind durch entsprechende Hinweisschilder oder auch zusätzliche Markierungen/Absprerrungen (z.B.Vogelbrutgebiete, Wildfütterungen) vor Ort gekennzeichnet.
Tourenportale bzw. die Karten unserer Tourenvorschläge für Wandern und Radeln zeigen Dir die Schutzgebiete an. Die enthaltenen Tourenvorschläge beinhalten auch Hinweise auf die geltenden Naturschutzbestimmungen.
Die wichtigsten Schutzgebietsverordnungen des Landkreises kannst Du übrigens hier nachlesen.