Die bayerische Karbik am Walchensee, © Archiv Tölzer Land Tourismus|@oberbayern.de|Peter v. Felbert
Der Walchensee
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Der Walchensee

Raus in die Natur - Kraft tanken, Spaß haben, sich auspowern oder ganz einfach erholen & entspannen, die frische Luft und den Ausblick am Walchensee genießen.

Der Walchensee, ein türkis leuchtendes Naturjuwel und Heimat seltener Tier- und Pflanzenarten.

Der Walchensee einschließlich der Uferstreifen und die südlich angrenzende alpine Gebirgslandschaft wurde 1995 aufgrund seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit, sowie des empfindlichen Ökosystems als Landschaftsschutzgebiet Walchensee ausgewiesen. Eine Besonderheit ist das einzige alpine Brutvorkommen der Mittelmeermöwe auf der Insel Sassau. Daneben gibt es gelegentlich auch Schellenten, Gänsesäger und verschiedene Fledermausarten auf der Insel, die als Höhlenbrüter bzw. Höhlen- und Spaltenbewohner von den alten Bäumen profitieren.

Inmitten des Walchensees liegt die Insel Sassau.

Bereits im Jahre 1978 wurde diese Insel als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt. Neben dem Erhalt der regionaltypischen Vegetationseinheiten, der natürlichen Verjüngungsdynamik von Tannen- und Buchenwäldern und dem Schutz des natürlichen Eibenbestandes, sind die Sicherung von bedrohten Wasservogelarten und die Sicherung und Erhaltung des Lebensraums geschützter Tier- und Pflanzenarten unter weitgehend ungestörten Bedingungen der Schutzzweck des Naturschutzgebietes. Eine Besonderheit ist das einzige alpine Brutvorkommen der Mittelmeermöwe auf der Insel Sassau. Daneben gibt es gelegentlich auch Schellenten, Gänsesäger und verschiedene Fledermausarten auf der Insel, die als Höhlenbrüter bzw. Höhlen- und Spaltenbewohner von den alten Bäumen profitieren.

Zwergern: Einzigartige und artenreiche Biotopfläche am Walchensee.

Die Halbinsel Zwergern liegt am westlichen Ufer des Walchensees zwischen dem kleinen Ort Einsiedl und Walchensee. Sie zeichnet sich durch ihre einzigartigen Wiesen aus. Die wertvollen extensiv genutzten Grünlandflächen sind im Alpenvorland von landesweiter Bedeutung für den Artenschutz. Dort besteht ein Betretungsverbot.

Der Walchensee und seine umliegende Bergwelt sind ein b'sondres Fleckerl Erde - damit das so bleibt, sind wir alle gefragt!

Damit Du weißt, wie Du konkret zum Schutz dieses Naturjuwels beitragen kannst, findest Du hier die "Dos und Don´ts" am und um den Walchensee:

Naturschutz beginnt mit Dir - verbindliche Regeln in der Natur am und um den Walchensee:

Nicht abseits der Wege gehen.

Nutze das gut ausgebaute Wanderwegenetz in der Region. Wer die Wege verlässt, zerstört die Vegetation und stört Wildtiere in ihren ohnehin immer weniger werdenden Rückzugsgebieten. Leider gibt es schon sehr viele Abschneider und Abkürzungen, hilf mit dass es sich nicht verschlimmert. Bitte denke auch daran, dass landwirtschaftliche Grünflächen, Wiesen, Weiden und Almen vom Frühjahr bis zum Herbst nur auf vorhandenen Wegen betreten werden darf.

Keinen Müll liegen lassen.

Bitte nimm Deine Abfälle unbedingt wieder nach Hause - sie sind absolut schädlich für die Natur. Auch Bioabfall (wie die Bananenschale oder der Apfelbutzen, die von Deiner Brotzeit übrig bleiben) hat nichts in der Natur verloren. Eine Bananenschale verrottet in unseren Breitengraden z.B. erst in 5 Jahren! Mehr Infos zu den Verrottungszeiten.
Bitte nicht wildbieseln oder k...

Die Natur ist keine Toilette.

Ein ganz natürliches Bedürfnis, klar! Aber benutze unbedingt eine der mobilen Toiletten an den Parkplätzen oder eine öffentlich zugängliche Toilette. Fäkalien haben in der Natur nichts zu suchen. Für uns Menschen ist es schlicht unappetitlich. Aber es bilden sich dort auch jede Menge Keime, die Tiere aufnehmen und weiterverbreiten könnten - Stichwort Fliegen. Pflanzen vertragen diese Art der "intensiven Düngung" nicht! Und wenn es mal gar nicht anders geht und sehr dringend ist? Dann bitte suche Dir für Dein "Geschäft" einen Platz abseits der Wege und Rastplätze. Lasse kein Toilettenpapier/Papiertaschentücher zurück, denn diese "markieren" aufgrund der langen Verrottungszeit für die nächsten 5 Jahre den Platz für Deine Notdurft.  Packe etwaiges Klopapier in einen Müllbeutel, den Du anschließend zu Hause im Restmüll entsorgen kannst.
Denke auch daran, dass durch den Regen und unterirdische Quellen alles auch im Walchensee landen kann, der auch als Trinkwasserspeicher dient.
Warum gibt es eigentlich keine „g'scheiten“ Toiletten am Walchensee?
Am gesamten Walchensee auch in den Ortsteilen gibt es keine Kanalisation oder Abwassersystem. Absolut jedes Gebäude muss über eine kostenintensive Kleinkläranlage verfügen. Danke für Dein Verständnis.

Nicht außerhalb von Parkplätzen parken.
Nachtparkverbot auf allen Parkplätzen am Walchensee.

Bitte parke vorschriftsmäßig. Nutze nur ausgewiesene Parkplätze. Schon alles voll? Nutze ggf. andere Parkplätze oder ausgewiesene  Ausweichparkplätze, auch wenn Du etwas weiter laufen musst.
Parkplätze sind keine Nachtparkplätze oder Wohnmobil-Stellplätze, bitte plane deinen Aufenthalt entsprechend und buche rechtzeitig bei einem unserer Campingplätze oder dem Nachstellplatz in Einsiedl. Nachtparkverbote werden ebenso wie Parkverstöße regelmäßig kontrolliert auch morgens, abends und nachts.
Bitte mache wegen der Waldbrandgefahr in der Natur kein offenes Feuer, grille nicht, zünde keine Shishas und werfe Zigarettenkippen nicht weg

Kein offenes Feuer machen (Lagerfeuer, Grillen, Gaskocher, Shisha)

Durch das Landschaftsschutzgebiet Walchensee und die Waldgebiete um den See und am Berg ist es so gut wie überall streng verboten, in der freien Natur ein Feuer jeglicher Art zu entfachen und zu betreiben. Dazu zählen neben Lagerfeuer auch Grillen, Gaskocher und Shishas. Wenn Du anderswo ein Feuer machen willst, brauchst zudem du immer die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Die Gefahr von Wald- oder Flächenbränden ist vor allem in trockenen (Sommer-)Monaten besonders hoch!

Keine Hunde frei und unbeaufsichtigt laufen lassen.
Badeverbot für Hunde im Walchensee.

Bitte leine Deinen Hund - insbesondere in Schutzgebieten bzw. im Wald - an, damit Dein Hund nicht Wildtiere aufstöbert oder diesen nachstellt oder gar tötet. Besonders gefährdet sind im Frühjahr/Frühsommer z.B. brütende Wasservögel an Uferzonen von Seen, Flüssen und Weihern, Wiesenbrüter oder auch Rehkitze in Feldern und Wiesen. Nimm bitte z.B. in besonders stark besucherfrequentierten Gebieten auch Rücksicht auf andere Naturgenießer. Die an Spazier- und Wanderwegen gelegenen Wiesen dienen den hiesigen Landwirten zur Futtermittelgewinnung für Rinder, halte diese zum Schutz der Kühe frei von Hundekot. Beseitige Hundekot bitte in den oft bereitgestellten Kotbeuteln in den Hundetoiletten oder entsorge diese ordnungsgemäß im Restmüll. Weitere Infos für Hundehalter.

Freiflug für Vögel.
Keine Drohnen, Drachen und Modellflugzeuge fliegen lassen.

Fluggeräte wie die seit längerer Zeit beliebten Drohnen, stören die brütenden und wild lebenden Vögel und Tiere massiv bei der Brut oder Aufzucht ihrer Jungen, da sie als Feind angesehen werden. Bitte nimm auch besonders Rücksicht auf Deine Mitmenschen, die die Natur, den Gipfel und die Ausblicke am See in Ruhe genießen wollen und i.d.R. gerade als Badegäste nicht ungefragt mit gefilmt oder fotografiert werden wollen!
Grundsätzlich benötigst Du zum Starten der Drohne die Erlaubnis des Grundstückbesitzers.
Nutze die bekannten Apps der Deutschen Flugsicherung oder maps2fly zu Flugverbotszonen, auch am Walchensee.
Sämtliche Drohnen und Piloten müssen zudem natürlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, registriert sein und dürfen nur in Sichtweite geflogen werden.

Übernachtungsverbot am See, auf dem Berg, im Wald und auf Parkplätzen.
Dort nicht zelten, campieren und übernachten.

Zelten, Campen, Biwakieren und Übernachten in der freien Natur unterliegen verschiedenen Beschränkungen und sind grundsätzlich nicht gestattet, gerade in Natur- und Landschaftsschutzgebieten wie dem Walchensee. Darüber hinaus bedarf es immer der Zustimmung des Grundeigentümers. Unsere Ranger kontrollieren in diesem Gebiet; diesbezügliche Verstöße werden geahndet.

Keine Pflanzen pflücken oder ausgraben.

Freue Dich über die Blütenpracht der Natur, aber bitte nimm' sie nicht mit. So können sich auch andere daran freuen! Gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz dürfen Blumen zwar grundsätzlich in kleinen Mengen für den privaten Gebrauch (sog. "Handstrauß-Regel") gepflückt werden, aber bitte lass' Blumen und Pflanzen am besten an ihrem Standort: sie sind Teil eines komplexen Ökosystems! Und: bis Du die Blumen bis nach Hause transportiert hast, sind sie bereits welk. Das wäre schade! Geschützte Pflanzen dürfen nie gepflückt oder gar ausgegraben werden. Auch das Entnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen ist in ausgewiesenen Schutzgebieten verboten.

Keine Foto- oder Filmaufnahmen machen.

Vor allem für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen in der freien Natur gelten bestimmte Richtlinien, die Du beachten solltest. So ist eine gewerbliche Nutzung des Naturschutzgebietes grundsätzlich verboten und bedarf immer einer Gestattung der Naturschutzbehörde, der Kommune und des Grundstückbesitzers (Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen). In erster Linie dürfen die Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden (§ 39 BNatSchG). Auskunft zu den Standorten von Lebensstätten erteilt die Untere Naturschutzbehörde. Bitte erkundige Dich beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.

Verhalte Dich ruhig und mache keinen Lärm.

Wildtiere haben eine erheblich sensiblere Sinneswahrnehmung als Menschen. Beispielsweise riechen diese  Menschen und Feuer bereits über sehr große Entfernungen. Auch hören Wildtiere Menschen ohne Sichtkontakt und müssen sich weit in andere Naturräume zurückziehen.
Zum Schutz der Wildtiere verzichte zudem auf jegliches Lärmen und Musik am Berg und in der Natur. Auch Deine Mitmenschen (;-) verzichten gerne auf Ruhestörungen.

Weitere Regeln am Walchensee:

Die Insel Sassau ist ein streng geschütztes Naturschutzgebiet.
Dort gilt daher im Abstand bis zu 50 Meter von der Insel ein absolutes Befahrungs-, Anlande- und Betretungsverbot.

Befahre den See nur mit offenen Booten, keine Kajüten.

Boote mit Elektromotoren sind ebenso verboten.

 

Lagere Dein Boot außerhalb von Bootsliegeplätzen  nicht länger als einen Tag.

Keine Reinigungsmittel, Seife, Shampoo in den See einbringen.

Für die Sicherheit der Badegäste ist jeweils vom 15.3. bis 15.9. in den Buchten bei Walchensee und Niedernach eine segel- und surffreie Zone ausgewiesen.

Das Tauchen mit Atemgerät im Kochel- bzw. Walchensee unterliegt einer amtlichen Verordnung. Bitte beachte diese Regelungen zum Schutz der Umwelt.


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Touristische Auskünfte: Tourist Information Walchensee

Downloads

LSG Walchensee - Flyer (pdf | 885,2 KB)