Betretung von Wiesen
Unser Zugang zur Natur ist im Bayerischen Naturschutzgesetz geregelt. Da heißt es:
landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.
Der in der Bayerischen Verfassung garantierte „Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide“ ist durch diese Regelung im Bayerischen Naturschutzgesetz eingeschränkt. Zum einen, um die landwirtschaftliche Produktion nicht zu beschädigen, zum anderen, um Wildtiere wie Rehe mit ihren Kitzen oder Vögel, die in der Wiese brüten während der Aufzuchtzeit nicht zu stören. Das gilt sowohl für gemähte, als auch für ungemähte Wiesen.
- Also, bleib auf den Wegen, wenn du dich in der Natur aufhältst! Und über eine Wiese oder Almfläche zu radeln, das geht gar nicht!
- Und noch eine spezielle Bitte an alle Hundehalter: Bitte leint euren Hund an und sorgt dafür, dass er sein Geschäft nicht in der Wiese erledigt.
Hundekot auf der Wiese ist nicht nur unappetitlich, sondern auch ungesund für Weidetiere. Weidetiere können durch Hundekot im Futter Infektionen bekommen. Für trächtige Rinder kann die Aufnahme von verunreinigtem Futter sogar zu Fehlgeburten führen. Bitte entsorgt die Hundekotbeutel fachgerecht und lasst sie nicht in der Landschaft liegen.
Zum respektvollen und umweltbewussten Verhalten gehört es, keine Abfälle in Feld und Flur zu hinterlassen. Abfälle wie beispielsweise Dosen oder Flaschen können dazu führen, dass Nutz- und Wildtiere verletzt oder vergiftet werden. Zudem kann solcher Müll auch teure Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen verursachen.
Was haben Georg und Michael mit der Betretung von Wiesen zu tun?
In der Landwirtschaft hat man sich früher und auch noch heute im Jahreslauf an den Heiligenfesten, also Namenstagen ausgerichtet. So heißt es, dass man von Georgi bis Michaeli nicht über die Wiesen geht.
Der heilige Georg hat um das Jahr 280 in Kappadokien gelebt und ist wohl eines der heroischsten Vorbilder der gesamten Christenheit. Am bekanntesten ist das Bild des Heiligen, wie er als Ritter auf einem Pferd sitzt und einen zunächst übermächtig erscheinenden Drachen bekämpft. Dies ist im Altarraum der Filialkirche St. Georg in Bichl eindrucksvoll dargestellt. Sein Name steht für Tapferkeit und Nächstenliebe, Ritterlichkeit und Höflichkeit. Er wird an vielen Orten als Schutzpatron verehrt und zählt zu den vierzehn Nothelfern. Im bäuerlichen Leben gehört Georg bis heute zu den wichtigsten Heiligen. Der Drache steht als Sinnbild für das personifizierte Böse – und im erweiterten Sinne auch für den lebensfeindlichen „Drachen Winter“: Georg bringt den von der dunklen Jahreszeit geschwächten Menschen, die früher sehr oft in schlecht beheizten Wohnungen erbärmlich gefroren haben, wieder die Wärme, das Wachstum und die Lebensgeister zurück.
Der Erzengel Michael spielt eine wichtige Rolle im Volksglauben. Er ist es, der ein Verzeichnis der guten und schlechten Taten eines jeden Menschen erstellt, das diesem zunächst am Tag des Sterbens, aber auch am Tage des Jüngsten Gerichts vorgelegt wird und auf dessen Basis er über ihn richtet. Er wird deshalb mit den Attributen Waage und Flammenschwert dargestellt, wie es auch in der Pfarrkirche St. Michael in Gaißach zu sehen ist. Der Michaelitag zeigt so das Sommerende und den Ernteschluss an; nach altem Brauch beginnt nach Michaeli die Arbeit mit Licht im Hause. „St. Michael” ist ein wichtiger Lostag für das Herbstwetter, wie es in alten Bauernregeln zu lesen ist: „Wenn Michael viel Eicheln bringt, Weihnachten die Felder mit Schnee dann düngt”, oder: „Wenn die Vögel nicht ziehen vor Michaeli, wird’s nicht Winter vor Christi Geburt”.
Der Namenstag von Georg ist am 23. April, hier ist schon Frühling. Der Namenstag von Michael ist am 29. September, wenn es langsam herbstlich wird. Beide Gedenktage rahmen also die Vegetationsphase ein.
#NaturschutzBeginntMitDir